

Steuervorteile bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – so machst du Beiträge absetzbar
Gute Absicherung – und der Staat beteiligt sich daran
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Beamte. Doch wusstest du, dass du die Beiträge in vielen Fällen steuerlich geltend machen kannst?
Das bedeutet: Der Staat beteiligt sich indirekt an deinen Versicherungsbeiträgen – und du zahlst unterm Strich weniger. Voraussetzung: Du nutzt die richtigen Absetzungsmöglichkeiten in deiner Steuererklärung – und achtest auf die steuerliche Einstufung deiner Versicherung.
Warum Beiträge zur DU steuerlich absetzbar sind
Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung gelten in der Regel als Vorsorgeaufwendungen – und können daher als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Je nach Einkommen und individueller Steuerlast ergibt sich daraus ein spürbarer Steuervorteil:
Jährliche Entlastung je nach Beitragshöhe & Steuersatz
Besonders wirksam bei Kombination mit anderen Versicherungen (z. B. Kranken- oder Pflegeversicherung)
DU-Versicherungen mit sogenannter Basis-Rentenkomponente können teils noch höher abgesetzt werden
📍 Wichtig: Die Beiträge müssen privat gezahlt werden (nicht vom Arbeitgeber übernommen), und du brauchst eine Steuerbescheinigung vom Versicherer.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit du deine Beiträge zur DU-Versicherung steuerlich nutzen kannst, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
✅ 1. Es handelt sich um eine eigenständige Risikoversicherung
Keine „Kombi-Produkte“ mit hohem Sparanteil, sondern reiner Risiko-Schutz
✅ 2. Du nutzt die Versicherung zur Absicherung deiner Arbeitskraft
Beamtenstatus und DU-Klausel werden explizit berücksichtigt
✅ 3. Die Beiträge sind nicht bereits anderweitig steuerlich geltend gemacht
Z. B. nicht in der Pauschale für Vorsorgeaufwendungen enthalten
Tipp: Lass dir jährlich die gezahlten Beiträge vom Versicherer bescheinigen – diese trägst du in Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung ein.
Beispiel: So viel kannst du sparen
Ein 30-jähriger Beamter zahlt jährlich 720 € für seine DU-Versicherung.
Mit einem persönlichen Steuersatz von 30 % kann er rund 215 € pro Jahr steuerlich zurückholen – einfach durch Eintrag in die Steuererklärung.
Über 30 Jahre ergibt das eine Ersparnis von über 6.000 € – zusätzlich zum finanziellen Schutz durch die Versicherung selbst.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Steuervorteil auch für Beamte auf Widerruf oder Referendare?
Ja – solange du die Beiträge selbst zahlst, kannst du sie unabhängig vom Beamtenstatus absetzen.
Welche Form trage ich in die Steuererklärung ein?
In der Regel nutzt du die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile für sonstige Versicherungen. Dein Versicherer gibt dir eine Jahresbescheinigung.
Kann ich auch DU-Versicherungen mit Rückgewähr steuerlich absetzen?
Nur eingeschränkt – Versicherungen mit Kapitalbildung gelten oft nicht als reine Vorsorgeaufwendung. Hier empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.
Fazit
Dienstunfähigkeitsversicherung schützt dich – und entlastet gleichzeitig dein Portemonnaie.
Durch die steuerliche Absetzbarkeit deiner Beiträge sicherst du dir jedes Jahr einen echten finanziellen Vorteil. Voraussetzung: Du weißt, wie du sie korrekt angibst und achtest auf die richtige Vertragsgestaltung. So verbindest du intelligente Vorsorge mit steuerlicher Effizienz – und machst das Beste aus deiner Absicherung.