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Dienstunfähigkeit als Beamter absichern – auch bei Teildienstunfähigkeit richtig geschützt

Dienstunfähigkeit absichern – auch bei Teildienstunfähigkeit richtig geschützt
Dienstunfähigkeit absichern – auch bei Teildienstunfähigkeit richtig geschützt

Dienstunfähigkeit als Beamter absichern – auch bei Teildienstunfähigkeit richtig geschützt

Finanzielle Sicherheit – selbst wenn du nur eingeschränkt dienstfähig bist

Viele Beamte denken bei „Dienstunfähigkeit“ nur an den kompletten Ausstieg aus dem Berufsleben. Doch gerade in der Praxis kommt es oft zu einer Teildienstunfähigkeit: Du bist noch arbeitsfähig – aber nicht mehr voll belastbar. Ob durch Burnout, chronische Erkrankungen oder Unfallfolgen – der Dienstherr kann dich teilweise für dienstunfähig erklären. Ohne passende Absicherung droht dann eine Versorgungslücke, die viele unterschätzen.

📍 Die Lösung: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die auch im Fall von Teil-Dienstunfähigkeit zuverlässig zahlt.


Was ist Teildienstunfähigkeit – und was bedeutet das für dich?

Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn du dauerhaft nicht mehr in vollem Umfang dienstfähig bist, aber der Dienstherr keine vollständige Dienstunfähigkeit feststellt. In der Folge:

  • Du wirst nicht entlassen, bleibst also im Beamtenverhältnis

  • Du arbeitest z. B. nur noch 50–75 % der Zeit

  • Du bekommst nur anteilig Besoldung oder Pension

  • Es entsteht eine finanzielle Lücke, die ohne Versicherung nicht aufgefangen wird

Viele Versicherungen zahlen in diesem Fall nicht, weil ihre Klauseln nur die vollständige Dienstunfähigkeit abdecken. Eine leistungsstarke DU-Versicherung erkennt auch Teildienstunfähigkeit – und sichert dich damit doppelt ab.


Was deine Versicherung können muss, um bei Teildienstunfähigkeit zu schützen

Die Teildienstunfähigkeit muss explizit versichert sein. Achte auf folgende Punkte:

✅ 1. Anerkennung der Teil-DU durch den Dienstherrn

  • Die Versicherung zahlt, wenn der Dienstherr offiziell eine Teildienstunfähigkeit festgestellt hat

✅ 2. Anteilige Leistung nach Grad der Dienstunfähigkeit

  • Beispiel: Bei 50 % Dienstfähigkeit erhältst du 50 % der vereinbarten Rente

✅ 3. Keine weitere Prüfung durch die Versicherung

  • Die Feststellung durch den Dienstherrn reicht – es erfolgt keine zusätzliche Beurteilung

✅ 4. Flexible Anpassung im Leistungsfall

  • Möglichkeit zur Erhöhung der Leistung bei Verschlechterung

Nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung bietet das – deshalb ist ein gezielter Vergleich essenziell, gerade für Beamte in risikobelasteten Berufen.


Beispiel aus der Praxis

Eine 32-jährige Lehrerin leidet unter chronischem Erschöpfungssyndrom und wird vom Dienstherrn für 60 % dienstfähig erklärt.
Sie arbeitet weiter in Teilzeit – erhält aber nur 60 % der Bezüge.
Mit einer passenden Versicherung bekommt sie 40 % der vereinbarten DU-Rente ausgezahlt, was die Einkommenslücke schließt – steuerlich begünstigt und ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist Teildienstunfähigkeit bei allen DU-Versicherungen abgedeckt?
Nein. Viele Anbieter decken nur die vollständige DU ab. Die Teilabsicherung ist ein besonderes Leistungsmerkmal, das klar im Vertrag stehen muss.

Wie hoch ist die Auszahlung bei Teildienstunfähigkeit?
Das hängt vom vereinbarten Rentenbetrag und dem Grad der Einschränkung ab. Meist erfolgt die Auszahlung anteilig, z. B. 50 % Rente bei 50 % Restdienstfähigkeit.

Gilt der Schutz auch in der Probezeit oder im Referendariat?
Ja – wenn du die passende Versicherung wählst. Auch Beamte auf Widerruf können sich gegen (Teil-)Dienstunfähigkeit absichern.


Fazit

Teildienstunfähigkeit ist keine Ausnahme, sondern Realität in vielen Beamtenberufen. Wer sich nur auf die gesetzliche Versorgung verlässt, riskiert empfindliche Einkommensverluste.
Mit der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung bist du nicht nur bei kompletter DU, sondern auch bei Teildienstunfähigkeit zuverlässig geschützt. Achte dabei auf klare Formulierungen, faire Leistungsstaffelung – und darauf, dass dein Vertrag wirklich zu deinem Status passt.

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