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Jährliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat für Beamte

Jährliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat für Beamte
Jährliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat für Beamte

Jährliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat für Beamte

Extra Geld vom Staat? Als Beamter kannst du jährlich 80 € zusätzlich erhalten

Wenn du als Beamter vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzt und dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, hast du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage – eine oft übersehene Förderung vom Staat.
Der Betrag mag auf den ersten Blick gering wirken, aber über Jahre hinweg entstehen so mehrere tausend Euro zusätzliches Vermögen – ganz ohne Risiko und mit geringem Aufwand.


Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, mit der der Staat deinen Vermögensaufbau unterstützt – sofern du in einen VL-fähigen Sparvertrag investierst. Dazu zählen unter anderem:

  • ETF-Sparpläne (am sinnvollsten für Beamte)

  • Banksparpläne

  • Bausparverträge (selten empfehlenswert)

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du bis zu 80 € pro Jahr zusätzlich – steuerfrei, direkt auf deinen Sparvertrag. Die Förderung wird jährlich beantragt und nach Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre) ausgezahlt.


Wer hat Anspruch? Einkommensgrenzen und Bedingungen

Die Zulage ist an Einkommensgrenzen gebunden. Für Beamte gelten die gleichen Regeln wie für alle Arbeitnehmer:

  • Maximal 20 % Förderung auf jährlich 400 € Sparbeitrag

  • Du erhältst 80 € pro Jahr, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 € (Alleinstehende) bzw. 35.800 € (Verheiratete) liegt

  • Voraussetzung: Du investierst in einen förderfähigen VL-Vertrag

  • Du stellst den Antrag über deine Steuererklärung – unkompliziert mit ELSTER

📍 Tipp: Auch wenn dein Bruttoeinkommen höher ist, kann dein zu versteuerndes Einkommen darunter liegen – etwa durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge.


Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Die Arbeitnehmersparzulage funktioniert nur, wenn du auch VL vom Dienstherrn bekommst – also Geld, das deine Besoldungsstelle monatlich in deinen Sparvertrag einzahlt (meist 6–40 € monatlich).

Du kombinierst also zwei Vorteile:

  • VL-Zuschuss deiner Besoldungsstelle

  • Zusätzliche Förderung vom Staat durch die Arbeitnehmersparzulage

👉 Beispiel: Du bekommst 33 € monatlich VL → 396 € im Jahr → Staat fördert dich mit 79,20 € extra → ergibt 475 € jährlich – ohne dass du selbst etwas investieren musst.


Beispiel aus der Praxis

Ein 27-jähriger Lehrer im Referendariat mit einem zu versteuernden Einkommen von 16.800 € sichert sich:

  • VL-Zuschuss von 30 € monatlich

  • Arbeitnehmersparzulage von 80 € jährlich

  • Nach 7 Jahren: 3.850 € Gesamtvermögen, steuerfrei ausgezahlt

Zusätzlich profitiert er vom Zinseszinseffekt, wenn der Betrag in ETFs investiert wird – bei gleichbleibender Strategie entstehen bis zur Pension fünfstellige Beträge.


Häufige Fragen (FAQ)

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Ganz einfach: über die jährliche Steuererklärung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob du Anspruch hast – sofern dein Sparanbieter die nötigen Daten elektronisch übermittelt.

Was passiert, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?
Dann bekommst du für das betreffende Jahr keine Zulage. Aber in Folgejahren kannst du erneut prüfen lassen – die Förderung kann auch zeitweise beansprucht werden (z. B. bei Elternzeit, Teilzeit etc.).

Was ist mit der 7-Jahres-Frist?
Die Förderung wird erst nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren ausgezahlt. Das schützt dein Kapital langfristig und belohnt konsequentes Sparen.


Fazit

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine einfache Möglichkeit, als Beamter jährlich bis zu 80 € vom Staat zusätzlich zu erhalten – ohne Eigenaufwand, ohne Risiko. Gerade für Referendare, junge Beamte und Teilzeitkräfte ist die Förderung ein wertvoller Baustein im Vermögensaufbau. In Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen entsteht ein echter finanzieller Vorteil – steuerfrei, planbar und langfristig wirksam.

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