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So sichern Sie sich den Arbeitgeberzuschuss als Beamter

So sichern Sie sich den Arbeitgeberzuschuss als Beamter
So sichern Sie sich den Arbeitgeberzuschuss als Beamter

So sichern Sie sich den Arbeitgeberzuschuss als Beamter

Geld vom Staat? Ja – deine Besoldungsstelle beteiligt sich an deinem Vermögensaufbau

Viele Beamte wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss vom Arbeitgeber haben – meist ganz unkompliziert über die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Wenn du diesen Betrag nicht aktiv nutzt, verschenkst du bares Geld. Dabei reicht oft schon ein ETF-Sparplan, um daraus langfristig Kapital aufzubauen.
Das Beste: Der Zuschuss ist zusätzlich zum Gehalt, steuerfrei und auch noch mit weiteren Förderungen kombinierbar.


Was ist der Arbeitgeberzuschuss für Beamte – und wie funktioniert er?

Die Besoldungsstellen in Bund und Ländern bieten Beamten einen monatlichen Zuschuss für bestimmte Sparformen – typischerweise zwischen 6 und 40 € pro Monat. Diese sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) müssen nicht zurückgezahlt werden, du musst sie nur aktiv nutzen.

Du kannst die VL z. B. in folgende Produkte investieren:

  • ETF-Sparplan (besonders kostengünstig und flexibel)

  • Banksparplan

  • Bausparvertrag (weniger empfehlenswert)

  • Beteiligung am Unternehmensvermögen (für Angestellte im öffentlichen Dienst)

👉 Wichtig: Wenn du nichts abschließt, wird dir das Geld auch nicht gezahlt. Du musst also selbst aktiv werden – danach läuft alles automatisch.


Vorteile: Warum sich VL für Beamte besonders lohnen

Die vermögenswirksamen Leistungen bieten dir als Beamter oder Referendar gleich mehrere Vorteile:

  • Zuschuss vom Staat ohne Bedingungen – keine Rückzahlung notwendig

  • Kapitalaufbau mit ETF-Sparplan schon ab 25 € im Monat möglich

  • Zusätzliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage (bis zu 80 € jährlich vom Finanzamt)

  • Keine Bürokratie: Einmal abgeschlossen, wird der Zuschuss direkt überwiesen

  • Steuerlich vorteilhaft: Sparpläne können bei entsprechender Gestaltung steuerbegünstigt sein

Gerade in jungen Jahren oder bei kleinem Budget ist das eine ideale Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen – unterstützt vom Staat.


So beantragst du den Arbeitgeberzuschuss als Beamter

Der Prozess ist einfacher, als viele denken – du brauchst nur wenige Schritte:

  1. Anlageform wählen – z. B. ETF-Sparplan bei einer VL-fähigen Bank oder Plattform

  2. VL-Berechtigung beim Anbieter nachweisen – meist per Formular für deine Besoldungsstelle

  3. Formular an deine Dienststelle geben – die VL wird monatlich automatisch überwiesen

  4. Ruhig zurücklehnen – das Sparen läuft automatisch weiter

📍 Tipp: Die meisten Anbieter helfen dir bei der Abwicklung. Wichtig ist nur, dass du ein VL-fähiges Produkt auswählst – wir unterstützen dich dabei.


Beispiel aus der Praxis

Ein 29-jähriger Gymnasiallehrer sichert sich monatlich 33 € VL-Zuschuss von der Besoldungsstelle und investiert zusätzlich 30 € Eigenanteil in einen ETF-Sparplan.
Über 25 Jahre spart er so über 30.000 € Kapital an – bei minimalem Aufwand. Durch die Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt kommen jährlich zusätzlich 80 € hinzu.


Häufige Fragen (FAQ)

Habe ich als Referendar auch Anspruch auf VL?
In vielen Bundesländern: ja! Gerade Referendare mit niedrigem Einkommen profitieren zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage.

Was passiert, wenn ich nichts mache?
Dann bleibt das Geld bei der Besoldungsstelle. Du musst selbst aktiv werden – sonst bekommst du den Zuschuss nicht ausgezahlt.

Kann ich mein VL-Sparprodukt jederzeit wechseln oder pausieren?
Je nach Anbieter ja – besonders bei ETF-Sparplänen ist das flexibel möglich. Laufzeiten und Bedingungen variieren, deshalb ist eine gute Auswahl wichtig.


Fazit

Der Arbeitgeberzuschuss über vermögenswirksame Leistungen ist eine der einfachsten und wirkungsvollsten Möglichkeiten für Beamte, sich finanziell besser aufzustellen. Du brauchst weder viel Kapital noch viel Wissen – nur den richtigen Partner und ein VL-fähiges Sparprodukt. Wer jetzt handelt, profitiert langfristig doppelt: von staatlichem Zuschuss und eigenem Kapitalwachstum.

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