

Pflegepflichtversicherung für Beamte – was gesetzlich vorgeschrieben ist
Auch Beamte sind verpflichtet, sich für den Pflegefall abzusichern
Viele Beamte wissen: Sie brauchen eine Krankenversicherung. Doch was oft übersehen wird – auch eine Pflegepflichtversicherung (PPV) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie schützt dich und deine Familie im Pflegefall – und ist in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV) unkompliziert zu regeln.
Aber welche Leistungen sind Pflicht? Welche Rolle spielt die Beihilfe? Und worauf solltest du beim Abschluss achten? Hier bekommst du einen klaren Überblick.
Warum die Pflegepflichtversicherung auch für Beamte verpflichtend ist
Seit 1995 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung – für alle Personen, unabhängig vom Versicherungsstatus. Das bedeutet:
Auch als Beamter musst du dich für den Fall der Pflegebedürftigkeit absichern – entweder gesetzlich oder privat, abhängig davon, wie du krankenversichert bist.
PKV = private Pflegepflichtversicherung (PPV)
GKV = gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)
📍 Wenn du privat krankenversichert bist – was für Beamte mit Beihilfe fast immer der Fall ist – musst du eine PPV abschließen.
Welche Leistungen die PPV bietet
Die private Pflegepflichtversicherung orientiert sich inhaltlich an der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie deckt die Grundversorgung im Pflegefall – sowohl ambulant als auch stationär – und umfasst:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Leistungen für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Stationäre Pflege im Heim (ab Pflegegrad 2)
Beiträge zur sozialen Absicherung der Pflegeperson
Zusätzliche Leistungen bei Pflege durch Angehörige
Wichtig: Die Leistungen der PPV sind gesetzlich geregelt – alle Anbieter bieten vergleichbare Leistungen zum identischen Beitrag, aber mit kleinen Unterschieden im Service oder Zusatzangebot.
Beihilfe und Pflege – wer zahlt was?
Als Beamter erhältst du auch im Pflegefall Beihilfe vom Dienstherrn – diese deckt je nach Bundesland 50 bis 80 % der Pflegekosten.
Die private Pflegepflichtversicherung ist also wie die PKV eine Restkostenabsicherung – du versicherst nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Beispiel:
Pflegekosten: 2.000 €
Beihilfe: 70 % = 1.400 €
Deine PPV zahlt die verbleibenden 600 €
📍 Tipp: Achte auf einen Tarif mit Beihilfeergänzung, um auch Lücken außerhalb der Beihilfe-Regelungen zu schließen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Pflegepflichtversicherung separat abschließen?
Nein – bei Abschluss der privaten Krankenversicherung wird die PPV in der Regel automatisch mitbeantragt. Du bekommst einen gemeinsamen Versicherungsschein.
Gibt es Beitragsunterschiede bei der PPV?
Kaum. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach Alter und Familienstand – nicht nach Gesundheitszustand.
Was passiert bei Elternzeit oder Teilzeit?
Die PPV bleibt bestehen. Eventuell kannst du deinen Tarif pausieren oder anpassen. Wichtig: Änderungen immer zeitnah mit dem Versicherer abklären.
Kann ich zusätzliche Pflegeleistungen versichern?
Ja – über private Pflegezusatzversicherungen kannst du Leistungen wie Pflegetagegeld oder stationäre Aufstockung absichern.
Fazit
Die Pflegepflichtversicherung ist für Beamte gesetzlich verpflichtend – und schützt dich im Ernstfall vor finanziellen Belastungen.
Gemeinsam mit der Beihilfe deckt sie den Großteil deiner Pflegekosten ab. Wer privat krankenversichert ist, braucht auch eine private Pflegepflichtversicherung – idealerweise mit beihilfekonformer Absicherung.
Achte bei Abschluss auf Vollständigkeit, Beihilferegelungen und Zusatzoptionen – so bist du im Pflegefall rundum abgesichert.